Nach meinem Antrag bei der Stadt die Bäume auch in der Schonzeit fällen zu dürfen, bekamen wir die Info, dass Bäume, die in einer gärtnerisch genutzten Fläche stehen, von der Schonzeit ausgenommen sind.
So musste am Mittwoch (früher war es uns aufgrund von Schnee und Jens' Dienstplänen nicht möglich gewesen) der Kirschbaum dran glauben.
Die Hecke dürfen wir aber erst nach Erhalt der Baugenehmigung öffnen! :-(
Diese haben wir vor 5 Wochen beantragt, bisher haben wir aber nur eine Eingangsbestätigung erhalten. Auf dieser stand dann auch unsere neue Adresse: "Farnweg 25"
Allerdings wollten wir gerne die Bezeichnung "Am Jagdhaus" haben, denn das ist die Adresse, die Jens Eltern haben und über diese Straße wollen wir auch unsere Zufahrt machen.
Außenglände und Zufahrt |
Da das Grundstück aber an der Ecke zum Farnweg liegt und die Hauseingangstür in diese Richtung weist (s.o.), ist das Katasteramt davon ausgegangen, dass unsere Zufahrt über den Farnweg erfolgt.
Das wäre aber, auch wenn wir es wollten, nur schwer möglich, da der Farnweg an dieser Stelle nicht befestigt ist, sondern eine zugewucherte Grünfläche ist, die von der Stadt immer nur 1- oder 2-mal im Jahr gerodet wird.
Nach Rücksprache mit dem Katasteramt haben wir heute morgen die Zusage erhalten, dass unser Haus zukünftig die Adresse "Am Jagdhaus 70" haben wird!
So kann Jens nach 17 Jahren wieder zum Jagdhaus ziehen! Juhu!!
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